Anwaltskanzlei
Lothar Spatz
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Rechtsanwalt Lothar Spatz hat 1971 nach sieben
Semestern Studium der Rechts- und Staatswissenschaften an der Universität
Bonn im Alter von 21 Jahren die erste juristische Staatsprüfung in Bonn
abgelegt. 1974 folgte nach umfassender
Ausbildung als Referendar im juristischen Vorbereitungsdienst - u.a. in der
Verwaltungsbehörde, im Regierungspräsidium, bei der Staatsanwaltschaft, beim
Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht, im Notariat und in der
Anwaltspraxis - im Alter von 25 Jahren die zweite juristische Staatsprüfung in
Düsseldorf. 1974 wurde Rechtsanwalt Spatz als
damals jüngster Anwalt in Köln in eine renommierte Kölner Anwaltskanzlei
aufgenommen. 1978 folgte im Alter von 29 Jahren die Gründung der
eigenen Kanzlei in Köln-Lindenthal mit dem planmäßigen Aufbau der zivilrechtlich
ausgerichteten Anwaltstätigkeit insbesondere im Vermieterrecht und im
Wohnungseigentumsrecht. 1996 zog die kontinuierlich
wachsende Anwaltskanzlei nach 18 Jahren in Köln-Lindenthal in größere Räume
in die Beethovenstraße in der Innenstadt von Köln um, wo sie wiederum 18
Jahre betrieben wurde. Seit 2014
wird die Anwaltskanzlei in neuen Räumen am englischen Park an der neuen
Ost-West-Allee in Köln-Widdersdorf in der Nachbarschaft zum neuen Golfplatz
betrieben. 1974 bis 1978 wurden Mitglieder des Kölner Haus-
und Grundbesitzer-Verein e.V. in Köln anwaltlich beraten und vertreten.
1986 bis 2020 wurden Mitglieder des KVV Kölner Vermieterverein e.V. in
Köln anwaltlich beraten und vertreten. Seit 1974 war Rechtsanwalt Spatz als Autor zahlreicher Veröffentlichungen
auf dem Gebiet des Vermieterrechts und des Wohnungseigentumsrechts für ein
breites Publikum tätig. |
Rechtsanwalt Spatz befasst sich inzwischen fast
ausschließlich mit Immobilienrecht und insbesondere mit
Vermieterrecht, Wohnungseigentumsrecht und Immobilien-Vertragsrecht. Sein in Jahrzehnten gesammeltes Fachwissen ist in
jedes Mandat eingeflossen und spiegelt sich auch in seinen bis 31.12.2020
laufend aktualisierten Standardwerken ● Vermieter-Recht ● Wohnungseigentümer-Recht ● Das Vermieter-Handbuch ● Das Wohnungseigentümer-Handbuch |
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