Anwaltskanzlei Lothar Spatz                                 ☼ ☼ ☼ ☼ ☼                                 Kanzlei für Immobilienrecht

Ausgangsseite  |  Anwalt  |  Veröffentlichungen  |  Kanzlei  |  Vermieterrecht  |  Wohnungseigentumsrecht  |  Immobilienvertragsrecht  |  Aktuelles

 

Rechtsanwalt Lothar Spatz hat 1971 nach sieben Semestern Studium der Rechts- und Staatswissenschaften an der Universität Bonn im Alter von 21 Jahren die erste juristische Staatsprüfung in Bonn abgelegt.

 

1974 folgte nach umfassender Ausbildung als Referendar im juristischen Vorbereitungsdienst - u.a. in der Verwaltungsbehörde, im Regierungspräsidium,

bei der Staatsanwaltschaft, beim Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht,

im Notariat und in der Anwaltspraxis - im Alter von 25 Jahren die zweite juristische Staatsprüfung in Düsseldorf.

 

1974 wurde Rechtsanwalt Spatz als damals jüngster Anwalt in Köln in eine renommierte Kölner Anwaltskanzlei aufgenommen.

 

1978 folgte im Alter von 29 Jahren die Gründung der eigenen Kanzlei in Köln-Lindenthal mit dem planmäßigen Aufbau der zivilrechtlich ausgerichteten Anwaltstätigkeit insbesondere im Vermieterrecht und im Wohnungseigentumsrecht.

 

1996 zog die kontinuierlich wachsende Anwaltskanzlei nach 18 Jahren in Köln-Lindenthal in größere Räume in die Beethovenstraße in der Innenstadt von Köln um, wo sie wiederum 18 Jahre betrieben wurde.

 

Seit 2014 wird die Anwaltskanzlei in neuen Räumen am englischen Park an der neuen Ost-West-Allee in Köln-Widdersdorf in der Nachbarschaft zum neuen Golfplatz betrieben.

 

1974 bis 1978 wurden Mitglieder des Kölner Haus- und Grundbesitzer-Verein e.V. in Köln anwaltlich beraten und vertreten. 1986 bis 2020 wurden Mitglieder des KVV Kölner Vermieterverein e.V. in Köln anwaltlich beraten und vertreten.

 

Seit 1974 war Rechtsanwalt Spatz als Autor zahlreicher Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Vermieterrechts und des Wohnungseigentumsrechts für ein breites Publikum tätig.

 

 

 

Rechtsanwalt Spatz befasst sich inzwischen fast ausschließlich mit Immobilienrecht und insbesondere mit Vermieterrecht, Wohnungseigentumsrecht und Immobilien-Vertragsrecht.

 

Sein in Jahrzehnten gesammeltes Fachwissen ist in jedes Mandat eingeflossen und spiegelt sich auch in seinen bis 31.12.2020 laufend aktualisierten Standardwerken

 

   Vermieter-Recht  

   Wohnungseigentümer-Recht

 

   Das Vermieter-Handbuch

   Das Wohnungseigentümer-Handbuch

 

 

Datenschutzerklärung  |  Partnerorganisationen  |  Impressum | Gestaltung: IVS 2008-2021